1. Geltung

    Unsere Angebote, Leistungen, Lieferungen, Gewährleistung und Haftung erfolgen nur auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.Sie gelten auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften die Bedingungen dem Käufer nicht noch einmal besonders zugänglich gemacht werden. Mit Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als angenommen.

  2. Preise

    Unsere Listen- und Angebotspreise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung frei bleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst nach dieser schriftlichen Bestätigung als angenommen. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird mit dem (zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld) gültigen Satz berechnet.

  3. Erfüllungsort, Gefahrenübergang

    1. Erfüllungsort für unsere Leistungen und für die Zahlung des Kaufpreises sowie sonstiger Leistungen ist Sundern.
    2. Wird der Kaufgegenstand auf Verlangen des Käufers nach einem anderen Orte als den Erfüllungsort gebracht, geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über. Erfolgt die Auslieferung durch unser eigenes Personal, gilt das vorstehende entsprechend.
    3. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers.
  4. Liefer- und Leistungszeit

    1. Die von uns genannten Liefertermine und fristen sind nur verbindlich, sofern eine besondere schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen wird.
    2. Fest vereinbarte Liefertermine beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, nicht aber vor vollzogenem Vertragsabschluss. Sie verlängern sich unter Aufrechterhaltung unserer Rechte beim Verzug des Käufers.
    3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, ohne dass der Käufer hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann.
    4. Ist der Kunde Kaufmann, sind wir bei Annahmeverzug nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung des Verzugsschadens bleibt von dieser Regelung ungerührt.
    5. Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere verspätete Selbstbelieferung, berechtigen uns, die Lieferung entsprechend herauszuschieben, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Rechte herleiten kann.
    6. Verzögert sich die von uns zu erbringende Leistung, so kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 326 BGB Schadenersatz fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat uns dabei eine angemessene Nachlieferfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind dabei auf 10%, im kaufmännischen Verkehr auf 5% des Auftragswertes begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht, sofern unsere Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    7. Das Vorstehende gilt für einen Teilverzug entsprechend.
  5. Nutzungsrechte an der Software

    Soweit ein von uns erstelltes Computerprogramm (Software) zum Lieferumfang gehört, wird für dieses ein einfaches unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. der Käufer darf außer für den vertraglich vereinbarten Gebrauch, dieses weder kopieren, vermieten noch anderen in irgendeiner Form zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer mit dem 20-fachen des Kaufpreises. Unsere Programme unterliegen dem Urheberschutz.

  6. Gewährleistung/Hardware

    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
    2. Innerhalb dieser Frist beheben wir kostenlos alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unterliegen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls wir hierzu nicht in der Lage sind, steht dem Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) zu.
    3. Unsere Haftung im Rahmen der Gewährleistung beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall auf den Kaufpreis des fehlerhaften Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung für eventuelle Folgeschäden, die aus der Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein könnten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie bei Verzug oder Unmöglichkeit.
    4. Bei Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche sind folgende Punkte zu beachten:
      1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe. Wir bitten darum, bei Gewährleistungsansprüchen im Sinne einer zügigen Bearbeitung die Lieferschein- und Rechnungsnummer anzugeben.
      2. Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
      3. Bei Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungshinweise, von uns nicht kontrollierter Änderungen der gelieferten Hardware, Auswechselung einzelner Teile oder Verwendung von solchen, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede auf das gesamte Auftragsvolumen entsprechende Gewährleistung. Die Ziffer 7 d gilt entsprechend.
      4. Schäden, die ausschließlich durch Fremdeingriffe entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten und können den Nachweis eines Gewährleistungsanspruches gefährden.
      5. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, soweit sie von uns fehlerfrei geliefert worden sind.
      6. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen für offensichtliche Mängel, wenn diese uns nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden.
  7. Gewährleistung/Software

    1. Wird die Software auf Wunsch des Kunden von uns hergestellt, so gilt sie 4 Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen.
    2. Ist die Software mangelhaft, hat der Kunde auf jeden Fall nur einen Anspruch auf Nachbesserung der Software.Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist befugt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Softwarevertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.Schadensersatzansprüche hinsichtlich des unmittelbaren Schadens sind grundsätzlich auf die Höhe des Nutzungsentgelts der Software beschränkt.
      Für Folgeschäden, die durch die Benutzung der Software beim Kunden entstehen können, wird keine Haftung übernommen.Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie bei Verzug oder Unmöglichkeit.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Software 6 Monate nach Übergabe.
    4. Jeder Kunde ist für seine Datensicherung selbst verantwortlich. Insbesondere bei Herausgabe des Datenträgers (z.B. Festplatte oder Diskette) zu Reparaturen hat der Benutzer darauf zu achten, dass sich keine persönlichen oder geschäftlichen Daten auf dem Datenträger befinden, da diese bei Reparaturen zerstört werden könnten und unwiederbringlich verloren wären. Eine Haftung unsererseits ist insofern ausgeschlossen soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
    5. Ist Fremdsoftware Gegenstand unserer Lieferpflicht, so kann der Kunde nach seiner Wahl nur Rückgängigmachung des Softwarevertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) von uns verlangen.Schadensersatzansprüche hinsichtlich des unmittelbaren Schadens sind auf jeden Fall auf die Höhe des Nutzungsentgelts der Software beschränkt Für Folgeschäden, die durch die Benutzung der Software beim Kunden entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sowie bei Verzug oder Unmöglichkeit.Wir weisen darauf hin, dass die Software einiger Lieferanten urheberrechtlich besonders geschützt ist.
  8. Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
    2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
    3. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit das Abzahlungsgesetz nicht zur Anwendung kommt, kein Rücktritt vom Vertrag.
  9. Zahlung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen aus Warenlieferungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.Rechnungen aus Dienstleistungen (Reparaturen, Instandhaltungsvereinbarungen, Programmierung, Organisation, Programmeinweisung) sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Skontoabzüge sind nicht gestattet
    2. Wechsel und Schecks gelten erst nach ordnungsgemäßer Einlösung als Zahlung. Wechselsteuermarken, bankübliche Diskontspesen sowie sämtliche Einziehungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die Annahme von Wechseln und Schecks gelten die jeweiligen Bedingungen der Landeszentralbank.
    3. Gerät der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
    4. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  10. Haftungsbegrenzung

    Soweit in diesen Bedingungen keine anderen Bestimmungen getroffen worden sind, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen – soweit eine Haftungsbegrenzung nach dem Gesetz über die allgemeinen Geschäftsordnungen zulässig ist – nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Geben wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise oder Empfehlungen, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne Gewährleistungspflicht.

  11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Nebenabreden

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so gilt nicht die Regelung des § 139 BGB, sondern es ist diejenige Bestimmung anzuwenden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form wirksam.

  12. Gerichtsstand

    Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien – auch für Scheck- und Wechselklagen – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts, das Amtsgericht Arnsberg.